Was vor der Geburt veranlassen?

Sicher geben Sie uns recht, wenn wir die Ereignisse im Leben des Menschen in zwei Gruppen teilen. Die erste Gruppe sind Ereignisse, Situationen und Momente, auf die es sich nicht vorbereiten lässt. Die zweite Gruppe sind Ereignisse und Sachen, auf die es sich vorbereiten lässt. Es gibt jedoch auch bedeutende Ereignisse im menschlichen Leben, die in beide Gruppen eingreifen. Meistens handelt es sich um fürs Leben grundsätzliche Ereignisse.

Schwangerschaft

Eines dieser Ereignisse ist z.B. die Vorfreude auf den Nachkommen. Jemand nimmt sich nämlich ein Kind vor und beim anderen kommt es unerwartet. Einerseits bereiten wir uns aufs Kind neun Monate der Schwangerschaft vor, andererseits stellen wir mit seiner Geburt fest, daß wir nicht vorbereitet sind. Nach der Geburt trifft man sich mit immer neuen Situationen, auf die es sich eben nicht vorbereiten lässt. Es gibt jedoch die Sachen, die uns vorbereiten helfen und die wir vor der Geburt veranlassen sollten. Lasst uns sagen, was wir vor der Geburt nicht vergessen sollten und was alles wir veranlassen sollten. 

Annie, Adele, oder wie wird Ihr Kind heißen?

Eine der ersten Sachen, die wir in den letzten Wochen vor der Geburt veranlassen sollten, ist die Namenswahl. Die meisten Eltern denken über einen Namen schon ab erstem Tag der Schwangerschaft nach, aber eine große Menge von ihnen ist trotzdem ein paar Tage vor Geburt nocht nicht entschieden.

Wird Ihr Nachkomme Hänschen oder Johannes heißen? Vor der Geburt wird es Zeit einen Namen fürs Baby zu wählen. Bei der Wahl sollten Sie auch über Verkleinerungsformen oder mögliche Spöttereien nachdenken, die Ihr Kind durch seinen Namen in der Schule anhören könnte. Zur Zeit herrschen bei uns nicht nur klassische tschechische Namen vor, aber auch die Namen von Fremdursprung.

Frage des Familiennamens

Eine Frage der heutigen Zeit ist nicht nur die Namenswahl, sondern auch Wahl des Familiennamens. Wenn die Eltern verheiratet sind, erhebt sich beim Familiennamen keine Frage, denn diese wurde schon vor der Heirat gelöst. Wenn aber die Eltern nicht verheiratet sind, aber sie wollen zum Beispiel, daß das Kind den Familiennamen nach dem Vater hat, dann sollten sie vor der Geburt zum zuständigen Matrikelamt gehen, wo Sie die Eintragung von Feststellung der Vaterschaft zum Kind ausfüllen.

Wo wird es geboren werden?

Neben der Namenswahl sollten Sie eine weitere Wahl lösen, und zwar die Wahl einer Entbindungsanstalt. Eine Entbindungsanstalt sollten Sie rechtzeitig wählen, besonders in einer größeren Stadt. Auch sollten Sie die gewählte Entbindungsanstalt rechtzeitig über Registrierung und Ort informieren, wo Sie gebären wollen.

Wählen Sie sich einen Kinderarzt

Mit dem Wählen enden wir noch nicht. Vor der Geburt sollten Sie nebst anderem auch einen Pädiater wählen. Außer daß Sie einen Kinderarzt ausssuchen, sollten Sie ihn selbstverständlich auch kontaktieren und fragen, ob er neue Patienten überhaupt aufnimmt. Lassen Sie die Suche nach einem praktischen Arzt nicht für eine Zeit nach Geburt, weil das Neugeborene bis ein paar Tage von Pädiater untersucht werden sollte. Nach der Geburt auszusuchen ist es schon spät.

Einkäufe, Gitterbetten, die Kinderwagen, Strampelanzüge...

Bevor Sie das Baby nach Hause bringen, sollten Sie für es schon ein eingerichtetes Gesamthinterland haben. Dies sind alle Sachen, die das Baby oder Sie zu seiner Sorge brauchen. Einkaufen sollten Sie zusammen im Laufe der ganzen Schwangerschaft, um sich in den letzten paar Wochen nicht zu überfordern. 

Sie fragen, was alles Ihr Baby brauchen wird und ob Sie nichts vergessen haben? Dann erinnern wir Ihnen gerne, was Sie anschaffen sollten: Gitterbett, Ausstattung ins Bettchen (kleine Federbetten usw.), Wickelgamaschen und Strampelanzüge, Windeln und hygienische Bedürfnisse, Kinderwagen, Babyphone, die Erhitzer, BH für stillende Mutter, Milchflaschen, die Schnuller und viel mehr.

Beginn des Mutterschaftsurlaubs

Auch sollten Sie an Beginn des Mutterschaftsurlaubs denken. Wenn Sie gesund sind, dann können Sie den Mutterschaftsurlaub ganz nach Ihrem eigenen Ermessen antreten. Sie sollten aber gesetzliche Vorschriften einhalten und den Mutterschaftsurlaub im Zeitraum von 8 bis 6 Wochen vor dem erwarteten Geburtstermin antreten. 

Den Mutterschaftsurlaub können Sie sich dann nach der Anzahl von geborenen Kindern nehmen. Wenn Sie das Einzelkind gebären, dann können Sie sich Mutterschaftsurlaub 28 Wochen nehmen, bei Zwillingen (Drillingen usw.) können Sie sich bis zu 37 Wochen nehmen.

Vergessen Sie nicht die Ämter

Schon höher haben wir im Zusammenhang mit Familiennamen die Feststellung der Vaterschaft erwähnt. Auch die Paare, die verheiratet sind, dürfen nicht eine ämtliche Beurkundung der Vaterschaft vergessen, die beide zukünftigen Eltern unterschreiben auf dem zuständigen Matrikelamt (ein Matrikelamt im Ort des ständigen Wohnsitzes der Mutter).

Ebenso besuchen Sie auch weitere Ämter. Sie erfahren z.B. wie die Geburtenrate und Kindergeld zu beschaffen. 

Packen Sie den Koffer

In Hinblick darauf, daß die Kinder zwischen der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche geboren werden, sollten Sie vorbereitet sein. Den Geburtstermin setzen nämlich nur Ihr Arzt und Sie voraus, nicht Ihr Baby. Es kann sich entscheiden das Licht der Welt schon früher zu erblicken. Deshalb haben Sie ungefähr 3 Wochen vor dem geplanten Geburtstermin eine gepackte Tasche in die Entbindungsanstalt. Ein konkretes Verzeichnis der nötigen Sachen bekommen Sie in der Entbindungsanstalt, in der Beratungsstelle, die Sie in den letzten Wochen vor Ihrem großen Tag besuchen. Sie werden selbstverständlich Dokumente, ärztliche Berichte, ausgefüllten Fragebogen über den Namen des Kindes usw. brauchen.

Zum Schluss

In den letzten Tagen vergessen Sie jedoch nicht sich selbst zu widmen. Die Frau vor der Geburt braucht gut gelaunt zu sein und sich aufs bevorstehende Ereignis vorzubereiten. Lesen Sie die Zeitschriften über Babys und die Bücher für Eltern. Üben Sie richtige Atmung ein und stärken Sie die Brustmuskeln. Und hauptsächlich ruhen Sie und genießen Sie letzte ein paar Tage der Stille.

Autor: Markéta Vlková