Berufskrankheit

Schon vielmals hat sich das Gesetz zur Qualifikation der Berufskrankheiten verändert. Es handelt sich um eine sehr komplizierte Verhandlung, die wir Ihnen in diesem Artikel näherzubringen versuchen. Wir führen ein paar Beispiele der bekanntesten Berufskrankheiten an und wie Sie vorgehen sollen, damit Ihre Krankheit oder Unfall als eine Berufskrankheit anerkannt wird. Seien Sie nicht passiv und fordern Sie das ein, worauf Sie Anspruch haben.

Berufskrankheiten

Leider erkennen die Gesetze vieler Länder noch immer keine psychischen Erkrankungen als eine Manifestation von Berufskrankheit an. Also Burnout – Syndrom, Depressionen oder andere psychische Probleme stehen immer noch nicht auf der Liste von Berufskrankheiten.

Im Jahre 2015 wurde eine Liste der Krankheiten herausgegeben, die in 6 Gruppen eingeteilt sind. Wenn Sie also eine Erkrankung haben, die in diese Gruppen gehört, sind Sie durch und können von Ihrem Arbeitgeber einen Ersatz und adäquate Anzahl der Tage von Krankschreibung beanspruchen.

6 Gruppen der Berufskrankheiten:

  • Hautkrankheiten
  • chemische Stoffe
  • physikalische Faktoren
  • Atemwege, Brustfell und Bauchfell
  • übertragbare und parasitäre Krankheiten
  • andere Faktoren und Umstände

Unter jede Gruppe fällt eine große Menge der Krankheiten. Es ist sehr wichtig eine Krankheit wirklich während des Berufs zu bekommen. Es werden verschiedene Gutachten erstellt, und wenn man dahinterkommt, dass die Krankheit mit Ihrem Beruf nichts zu tun hat, wird dies unangenehm vor allem für Sie sein.

Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Krankheit aus Ihrem Beruf stammt, so müssen Sie sich an Ihren allgemeinen Arzt wenden. Der schickt Sie in eine Fachklinik, die die Gutachten über Berufskrankheiten erstellen und durchführen kann. Im Falle einer Nichtanerkennung der Berufskrankheit können Sie selbstverständlich Berufung einlegen, innerhalb von 10 Tagen.

Wenn Sie nicht mehr Ihren Beruf wegen einer Berufskrankheit ausüben können, muss Ihnen der Arbeitgeber kündigen mit der Abfindung in Höhe von mindestens dem Zwölffachen Ihres durchschnittlichen Lohns. Der Arbeitgeber kann Sie auch auf eine andere Arbeit überstellen, die Ihnen keine anerkannte Berufskrankheit verursachen wird. Die Abfindung können Sie auf Grund des Gesetzes nicht ablehnen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet Ihnen die Entschädigung für Schmerz, Verdienstausfall, Heilungskosten und Sachschaden zu leisten. Wenn Sie unpässlich sind und es wurde Ihnen eine Berufskrankheit anerkannt, wird Ihnen der Arbeitgeber eine Differenz zwischen Ihrem durchschnittlichen Monatslohn und Krankengeld auszahlen. Wenn Sie einen Zeitvertrag haben, erlischt dieser Ersatz mit Datum der Vertragsbeendigung.

Eine Punktwertung fürs Schmerzensgeld bestimmt der Arzt, zur Zeit ist die Höhe der Summe ca. 5 Euro für 1 Punkt.

Jeden Fall beurteilt man individuell, es ist sehr wichtig Ihre Krankheit nicht zu unterschätzen. Wenn Sie mit chemischen Stoffen arbeiten und haben Probleme mit Atmung oder Ausschlag, ist es am Platz zum Arzt zu gehen und sich eine problemlose Krankschreibung zu sichern.

Autor: Lucie Kliková, DiS.Veröffentlicht: 10.06.2016 · Aktualisiert: 13.07.2026

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